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Richtlinien

Fonds zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Universitätskliniken Innsbruck
Richtlinien für die Durchführung von Forschungsprojekten

 

1. Allgemeines
Der Fonds dient statutengemäß der Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und Forschung an den Universitätskliniken Innsbruck sowie der Förderung von Aktivitäten, die den Ruf derselben als Ort der medizinischen Wissenschaft und Forschung mehren. Er sieht seine Aufgabe darin, vielversprechende Projekte durchzuführen.


2. Projektleiter
Alle in einem Bundes- oder Landesdienstverhältnis oder in einem Dienstverhältnis zur Tirol Kliniken GmbH stehenden, an den Universitätskliniken in Innsbruck tätigen Akademiker, sowie Kliniken und klinische Abteilungen, können Projekte zur Durchführung von Forschungsprojekten über den Fonds leiten. Dasselbe gilt für die an den theoretischen (vorklinischen) Instituten der Medizinischen Universität Innsbruck tätigen Akademiker, sofern es sich um Kooperationsprojekte mit Universitätskliniken in Innsbruck handelt. Der Rektor und die Vizerektoren können Projekte auch dann einreichen, wenn sie nicht dem klinischen Bereich der Medizinischen Universität Innsbruck angehören. Über Drittmittel finanzierte Akademiker, Turnus- und Gastärzte sowie (Zahn)Medizinstudenten können zwar keine Vorschläge auf Durchführung von Projekten einreichen, aber indirekt über Vorschläge durch antragsberechtigte Projektleiter gefördert werden. Jeder antragsberechtigte Projektleiter kann unbegrenzt neuerlich um Durchführung von Projekten ansuchen. Es dürfen jedoch nur zwei Projekte pro Klinischer Abteilung offen sein. Jedes weitere Projektansuchen der gleichen Klinischen Abteilung wird bis zur Fertigstellung (Abgabe eines Endberichtes mit Abrechnung) eines offenen Projektes zurückgestellt.


3. Projekte

Grundsätzlich werden vom Fonds nur Einzelprojekte, nicht aber Sammel- oder Schwerpunktprojekte, und nur kurzfristige, nicht aber Langzeitprojekte durchgeführt.

Der Fonds hält sich zwar größtmöglichen Freiraum zu flexiblen Entscheidungen offen, setzt seine Prioritäten jedoch wie folgt:

  • Innovative Projekte, die schnelles Handeln erfordern,
  • Pilotprojekte,
  • Projekte, die der Verbesserung der wissenschaftlichen Infrastruktur dienen,
  • Projekte, die dem Aufbau oder Ausbau wissenschaftlicher Kooperationen dienen,
  • Projekte, die zwar eines fördernden Anstoßes bedürfen, aber später selbständig zu bestehen versprechen.

Besondere Priorität genießen Projekte von jungen WissenschaftlerInnen, die im Rahmen der Karriereentwicklung erste Erfahrungen von Einreichungen von Forschungsprojekten sammeln. Dies soll die Grundlage bilden, um kompetitiv zu vergebende Drittmittel zu aquirieren.

Personal: Bei Durchführung von Forschungsprojekten über den Fonds werden maximal € 7.000,-- gewährt. Eine gesonderte Begründung für Personalkosten ist notwendig !!!

Geräte: Prinzipiell sind nur Projektbezogene Geräte förderbar.
Die Bereitstellung dieser projektbezogenen geförderten Geräte erfolgt über die Tirol Kliniken GmbH, die diese Geräte (über das ZML bzw. die IT-Abteilung) ankauft und gegen die Zahlung des Förderbeitrages dem Leiter des Forschungsprojektes für die Dauer der Projektlaufzeit zur Verfügung stellt. Die Information über die zu beschaffende Ausstattung erfolgt direkt durch den MFF, in die genaue Gerätespezifikation wird der Projektleiter als Nutzer eingebunden. Bei einer kurzen Projektlaufzeit ist auch eine mögliche Anmietung der Geräteausstattung durch den Projektleiter in Erwägung zu ziehen.
Der Projektleiter erhält vom MFF Tirol keinen Förderbetrag über diese Geräte, denn die Tirol Kliniken GmbH stellt dem MFF direkt eine Rechnung über die Nettokosten als entsprechenden Subventionsbetrag (inkl.   10 % USt).
Es besteht keine Verpflichtung der Tirol Kliniken GmbH im Zusammenhang mit allfälligen Reparaturen und Wartungen dieser Geräte.
Diese Richtlinien gelten nur für die klinischen Bereiche, nicht jedoch für die vorklinischen Institute.

Generell nicht förderbar sind apparative Grundausstattungen, Güter der Krankenversorgung, Reisekosten zu Kongressen, Kosten für Gastprofessuren, Anstellung von Personal durch Dienstverträge oder mehrjährige laufende Verpflichtungen, Geldflüsse an den Projektleiter und Projekte, die bereits fortgeschritten sind.

Der MFF Tirol behält sich vor, die Fördersumme auch in Tranchen auszubezahlen.



4. Ansuchen
Ein Vorschlag auf Durchführung eines Forschungsprojekts über den Fonds ist sowohl schriftlich als auch in digitaler Form im Büro des Fonds einzureichen und wird von diesem auf seine Vollständigkeit geprüft. Auf dem Projektvorschlag-Formular müssen der Projektleiter und alle Kooperationspartner angeführt sein. Dem Projektvorschlag müssen außerdem alle Lebensläufe und Publikationslisten (auch die der Kooperationspartner) beigelegt werden.

Ein gegebenenfalls erforderlicher Tierversuchsantrag bzw. Ethikkommissionsantrag muss bei Antragstellung genehmigt vorliegen.

Die Projektvorschläge können grundsätzlich in Deutsch eingereicht werden. Projektvorschläge, die in Englisch verfasst werden, sollten den Standards der englischen Sprache entsprechen.

Abkürzungen müssen zumindest einmal erklärt werden.

Der Vorschlag wird nach vollständigem Vorliegen auf die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung gesetzt, durch den Vorsitzenden vorgestellt und vom Vorstand diskutiert.

Der Vorstand des Fonds behält sich die Beiziehung eines oder mehrerer Gutachter vor. Bei Projektsummen über € 15.000,-- ist jedenfalls zumindest ein Gutachter beizuziehen.

Sollten mehr als 2 Projekte der gleichen Universitätsklinik bzw. des gleichen klinischen Institutes noch nicht abgeschlossen sein, wird das neue Projekt zurückgestellt. Erst nach Vorlage der Endberichte und Abrechnungen der laufenden Projekte wird das neue Projektansuchen wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Förderungsentscheidung erfolgt durch den Vorstand des Fonds. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Forschungsprojekts über den Fonds.



5. Projektvorschlag

Der Projektvorschlag auf Durchführung eines Forschungsprojekts über den Fondsmuss zumindest folgende Unterlagen enthalten:

  • Abstract (bis zu 30 Zeilen)
  • Ausführliche Projektbeschreibung (bis zu 5 Seiten) mit Anführung allfälliger eigener Vorarbeiten,
  • Projektrelevante Literaturangaben,
  • detaillierte Kostenaufstellung mit entsprechender Begründung,
  • einen Zeitplan (die geschätzte Dauer darf 2 Jahre nicht überschreiten),
  • bei Großprojekten (gleichzeitiges Ansuchen an mehrere Stellen) muss aufgeschlüsselt werden, welcher Teil vom MFF Tirol gefördert werden soll,
  • Bestätigung, dass das Projekt am Tätigkeitsort durchgeführt werden kann mit ausführlicher Stellungnahme des Klinik-, Abteilungs- bzw. Institutsvorstandes,
  • Lebenslauf und Publikationsliste (auch die der Kooperationspartner)

Wird das Vorhaben durch Zuwendung anderer Drittmittelgeber mitfinanziert oder wurden bereits andere Förderungsansuchen gestellt oder geplant, müssen diese angeführt werden. Auch die Höhe muss ersichtlich sein. Wurde kein Antrag an einen anderen Fonds gestellt, ist dies zu begründen.

Dem Projektvorschlag ist eine Erklärung beizulegen, dass

  • die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind,
  • der Projektleiter im Auftrag und im Namen des MFF Tirols das Forschungsvorhaben durchführen wird,
  • der Fonds berechtigt ist, notwendige Auskünfte einzuholen,
  • die für die Förderung notwendigen Daten automationsgestützt verarbeitet werden dürfen,
  • gegebenenfalls die richtlinienkonforme Rückzahlung der vom MFF Tirol gewährten Fördermittel erfolgt (siehe Punkt 6, letzter Absatz),
  • der Fonds über wissenschaftliche Erfolgsberichte – in konsensualer Abstimmung mit dem Projektleiter – zur Durchführung allfälliger PR-Arbeit verfügen darf.

Der Projektvorschlag muss auch in digitaler Form abgegeben werden.


6. Vorgangsweise bei der Durchführung von Forschungsprojekten

Die Verwendung von Fondsmitteln zur Durchführung von Forschungsprojekten liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Vorstands des Fonds.

Die bewilligten Mittel stehen nur für den in der Bewilligung genannten Zweck zur Verfügung. Sie sind sparsam zu verwenden

Der Fonds kann die Förderung von der Erfüllung von vertraglich vereinbarten Auflagen abhängig machen.

Sollten sich Änderungen gegenüber den im Förderungsansuchen gemachten Angaben als erforderlich erweisen, ist das Einverständnis des Fonds einzuholen. Alle Ereignisse, welche die Durchführung des geförderten Projektes verzögern oder unmöglich machen, sind dem Fonds unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Eine Projektmitnahme bei einem eventuellen Arbeitsplatzwechsel sowie eine Änderung des Projektleiters ist nur nach Genehmigung durch den Vorstand des MFF Tirols möglich.

Der Projektleiter verpflichtet sich, bei Publikationen in einer Fußnote darauf hinzuweisen, dass das Projekt vom MFF Tirol durchgeführt wurde.

Der Projektleiter verpflichtet sich, zu Unrecht erhaltene Mittel unverzüglich und verzinst (Sekundärmarktrendite Bund plus 1%) zurückzuzahlen, insbesondere wenn

  • der Fonds über wesentliche Umstände getäuscht oder unvollständig unterrichtet wurde,
  • das Projekt durch ein Verschulden des Projektleiters nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde,
  • die Mittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet wurden bzw. wenn eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt,
  • vertraglich vereinbarte Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer vom Fonds gesetzten Frist erfüllt worden sind,
  • die ausgezahlten Mittel nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig abgerechnet wurden.


7. Prüfung und Abrechnung

Ein jährlicher kurzer Zwischenbericht ist abzugeben.

Die Verwendung der Mittel ist dem Fonds nach Abschluss des Projekts durch Vorlage einer detaillierten Kostengliederung und den dafür geeigneten Belegen nachzuweisen.

Ein wissenschaftlicher Erfolgsbericht ist nach Abschluss des Projekts vorzulegen.

Kommt der Projektleiter diesen Verpflichtungen nicht nach, wird er von weiteren Forschungsprojekten des Fonds ausgeschlossen bzw. kann der Fonds bereits gewährte Mittel zurückfordern.

Der Fonds ist berechtigt, die Verwendung von Mitteln durch Einsicht in Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu prüfen oder prüfen zu lassen und alle erforderlichen Belege zur Prüfung anzufordern.



8. Schriftwechsel

Der Schriftwechsel den Fonds betreffend wird ausschließlich über das Büro des Fonds geführt.
Die Adresse des Büros des Fonds lautet:
Fonds zur Förderung der Forschung an den Universitätskliniken Innsbruck,
zH Frau H. Hirsch, Tirol Kliniken GmbH, Verwaltungsgebäude IV. Stock, Tel.: 0664/8193 648,
E-mail: hildegard.hirsch@tirol-kliniken.at, www.mff-tirol.at.


9. Geheimhaltung
Alle Fondsmitglieder sowie Gutachter sind zur unparteilichen Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet. Weiters sind sie gegenüber dem Projektleiter verpflichtet, alle Projektinformationen geheim zu halten. Eine Veröffentlichung von Projektergebnissen kann daher nur einvernehmlich mit dem Projektbeauftragten erfolgen.